Echter Breitband-Speedtest

Messung über das LibreSpeed Docker-Backend.

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Internet zu langsam? Ihr Recht auf Preisminderung nach TKG

Viele Internetanschlüsse in Deutschland erreichen nicht die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit. Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Verbraucher handfeste Rechte: Wer nachweisen kann, dass sein Anbieter dauerhaft zu wenig Bandbreite liefert, darf die monatliche Grundgebühr mindern oder den Vertrag vorzeitig per Sonderkündigung beenden.

Die gesetzlichen Richtlinien der Bundesnetzagentur schreiben vor, dass eine Minderleistung vorliegt, wenn an mindestens zwei Messtagen nicht einmal 90 % der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden.